Sie sind mit dem vom Familiengericht eingeholten
familienrechts-psychologischen Gutachten
nicht einverstanden?
Dann lassen Sie es ggf. durch mich prüfen.
Als
Fachanwältin für Familienrecht
– Schwerpunkt Umgangs- und Sorgerechtsverfahren –
Psychologin (M.Sc.)
Gutachterin in familiengerichtlichen Verfahren
kann ich für Sie überprüfen, ob das vorliegende Gutachten methodische Mängel enthält.
Je nach Umfang berechne ich für die Anfertigung einer methodenkritischen Stellungnahme zwischen 2.500,00 bis 5.000,00 Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 1-2 Wochen.
Eltern streiten über ihre Kinder beim Familiengericht: Wie soll der Umgang geregelt werden oder wo soll das Kind (die Kinder) seinen Aufenthalt haben? Was ist das Beste für das Kind/die Kinder?
Weder Familienrichter noch Fachanwälte für Familienrecht sind für das spezielle Gebiet des Kindschaftsrechts (Sorge- und Umgangsverfahren) mit seinen hohen Anforderungen an interdisziplinäres Wissen (Familienrecht und Psychologie) ausgebildet.
Gemäß Studienlage sind rund 75% der familienpsychologischen Gutachten mangelhaft und somit anfechtbar. Dennoch folgen Familienrichter – wenn keine adäquaten Gegenmaßnahmen ergriffen werden – mangels Fachkompetenz den Empfehlungen der Sachverständigen.
Sollte das eingeholte Gutachten nachteilig für Sie ausgefallen sein, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Birgit von Stietencron
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Gutachterin in familienrechtlichen Verfahren
Verfahrensbeiständin
Fachanwältin für Medizinrecht
Mediatorin
Psychologin (M.Sc.)
Emely Reinekirchen
Rechtsanwaltsfachangestellte